Erklärung zur Barrierefreiheit
Hotel Zehnerkar GmbH
Die Hotel Zehnerkar GmbH ist bemüht, ihre Website www.zehnerkar.at im Einklang mit dem Bundesgesetz über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen des Bundes (Web-Zugänglichkeits-Gesetz – WZG) BGBl. I. Nr. 59/2019 idgF bzw. dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.zehnerkar.at.
Unser Engagement
Unser Anspruch ist es, alle Websiteuser – ganz gleich, welche individuellen Bedürfnisse sie mitbringen – einen uneingeschränkten Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Umgesetzte Barrierefreiheitsmaßnahmen
Wir haben bereits folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit umgesetzt:
Responsive Webdesign: Unsere Website ist aufgrund des Responsive Webdesigns für verschiedene Ausgabegeräte (Smartphone, Tablet, Desktop-Computer) optimiert. Die Inhaltselemente werden automatisch auf bestmögliche Lesbarkeit optimiert und für die jeweilige Displaygröße angepasst.
Bedienung mit der Tastatur: Das Hauptmenü kann mittels Tastatur (Tab-Taste, Pfeiltasten) bedient werden. Interaktive Elemente sind per Tastatur erreichbar und bedienbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
1. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
- Texte und Verständlichkeit: Wir bemühen uns, unsere Texte weitgehend ohne Abkürzungen und Fremdwörter zu verfassen und verzichten auf umständliche Satzkonstruktionen. Sollte ein Text nicht verständlich sein, bitten wir um Rückmeldung.
- Kontrastprobleme: Vereinzelt auftretende Kontrastprobleme beschränken sich hauptsächlich auf: einzelne kleine Teilbereiche, welche nicht das Grundverständnis der Website mindern, Cookie-Banner, die über bestehende Inhalte gelegt werden und externe Inhalte von Drittanbietern.
- Multimedia-Inhalte: Nicht alle Videos verfügen über Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- PDF-Dokumente: Ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei.
- Inhalte von Dritten: Unsere Website nutzt teilweise Inhalte und Services von Drittanbietern (z.B. Onlinebuchungssysteme). Für diese Inhalte kann bezüglich der Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine vollständige Aussage getroffen werden, da sie nicht in unserem Einflussbereich liegen.
- Legacy-Inhalte: Eine nachträgliche vollständige Anpassung aller bereits bestehenden Inhalte, insbesondere älterer PDF-Dokumente und Multimedia-Inhalte, würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
Spamschutz/reCAPTCHA: Zur Absicherung vor Spam und automatisierten Anfragen verwenden wir teilweise reCAPTCHA-Funktionen in unseren Kontaktformularen. Diese sind nicht vollständig barrierefrei. - Alternative Kontaktmöglichkeiten stehen zur Verfügung:
Telefon: +43 6456 7257
Mail: hotel@zehnerkar.at
Hinweis zur Barrierefreiheit
Feedback und Kontaktangaben
Die Hotel Zehnerkar GmbH legt großen Wert auf die kontinuierliche Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, oder Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – bitten wir Sie, uns diese mitzuteilen:
Iris Hollfelder
+43 6456 7257
hotel@zehnerkar.at
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Ihnen das Ergebnis sowie die getroffenen oder beabsichtigten Maßnahmen binnen 3 Monaten bekannt geben. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen die URL(s) der betroffenen Unterseite(n) unserer Website an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Beschwerdestelle der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular der Beschwerdestelle Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Zum Beschwerdeformular der FFG
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.
Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 können sich Betroffene bei Verstößen gegen die Barrierefreiheitsanforderungen an das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde wenden.